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Kölner Stadt-Anzeiger vom 11. September 2014, Autor/Bild: phh/Blömer
Neue Pfosten sollen den Weg zeigen
Im Naturschutzgebiet gelten strenge Regeln
Die Rheinauen zwischen Merkenich und Dormagen genießen besonderen Schutz. Dreieckige grüne Schilder weisen große Abschnitte als Naturschutzgebiete, einen kleineren Teil als Landschaftsschutzgebiet aus. Für den Laien ist nicht erkennbar, welche Verbote damit verbunden sind. Hunde etwa müssen im Naturschutzgebieten angeleint bleiben. Im Landschaftsschutzgebiet dürfen sie auf der Wiese toben, wenn sie sich vom Ufer und von Gehölzen fern halten. „Das ist so schwierig, dass wir zusätzliche Hinweise für nötig halten“, sagt Heribert Büth vom Verkehrs- und Ordnungsdienst der Stadt. Seine Mitarbeiter haben die Rheinauen in den zurückliegenden Wochen kontrolliert und deshalb großen Unmut bei den Nutzern festgestellt. Nach der Berichterstattung im „Kölner Stadt-Anzeiger“ über das Problem hatte ein Leser geklagt, dass einseitig gegen Hundehalter vorgegangen werde." Am Wochenende hingegen werde in den Wiesen und am Ufer häufig gegrillt und gefeiert — ohne Konsequenzen. Das aber kann Büth nicht bestätigen. In der Regel schauen die städtischen Angestellte zwei Mal im Monat nach dem Rechten, auch am Wochenende und abends. Im August sei dabei gerade mal in vier Fällen eine Ansprache notwendig gewesen. Zudem habe sein Amt keine Kenntnis von häufigen Beschwerden der Anwohner.
Ursula Pniewski‚ beim Umweltamt für den Bezirk zuständig, verweist auf die P?icht der Bürger, sich über die Regeln zu informieren. Rechteckige Schilder mit den wichtigsten Verboten gebe es in den Rheinauen „an allen Seiten“. Ihr Kollege Uwe Bracke klagt über Vandalismus, viele der Schilder seien rasch beschädigt. Doch auch er sieht Verbesserungsmöglichkeiten. Spaziergänger dürften nur ausgewiesene Wege nutzen. Welche das sind, ist nicht immer eindeutig zu erkennen. Derzeit planen Bracke und Kollegen eine bessere Markierung. Mit Hilfe von Holzpfosten und kleinen Schildern soll in Zukunft deutlich zu erkennen sein, welche Wege Spaziergänger nutzen dürfen.