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Kölner Stadt-Anzeiger vom 3. März 2022, Autor/Bild: Dröge
Gezerre um Dorfschule geht weiter
Ob die Auflösung der dritten Klasse in Rheinkassel rechtens war, ist immer noch nicht entschieden
Seit zu Beginn des Schuljahrs die dritte Klasse des Schulstandorts in der Amandusstraße in Rheinkassel an den Hauptstandort der Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof in Merkenich verlegt wurde, protestieren die betroffenen Eltern und der Bürgerverein Rheinkassel gegen die Maßnahme und versuchen, deren Rücknahme zu erwirken.
Ende des vergangenen Jahres hatten sie durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln Rückendeckung erhalten: Dieses hatte ihren Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Rücknahme der Zusammenlegung zwar abgelehnt, in der Begründung jedoch festgestellt, dass diese rechtswidrig gewesen sei. Denn die kommissarische Schulleitung und das Schulamt der Bezirksregierung Köln, die diese beschlossen hatten, seien dazu nicht befugt gewesen, da es sich um eine Änderung der Zügigkeit der Schule handele – also der Anzahl der Parallelklassen eines Jahrgangs.
Nach Ansicht des Gerichts kam die Maßnahme daher einer Teilauflösung des Teilstandortes gleich, Entscheidungen über derartige schulplanerische Maßnahmen seien Sache des Schulträgers, also der Stadt Köln. Die Eltern hatten die Kölner Verwaltung daraufhin aufgefordert, den ,,rechtswidrigen Zustand zu beenden." Die Stadt Köln widerspricht allerdings der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, wie aus einer Mitteilung hervorgeht, in der sie sich auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW von 1991 und des Verwaltungsgerichts Köln von 2014 beruft: Eine Veränderung der Zügigkeit der Schule liege nur dann vor, wenn die Anzahl der Parallelklassen eines Jahrgangs dauerhaft geändert würde.
Es handele sich jedoch nur um eine vorübergehende Reduzierung der Klassenzahl, die allein der geringen Stärke des betroffenen Jahrgangs geschuldet sei. Für die übrigen bereits gebildeten Jahrgänge bestünde kein derartiger Anlass, daher müssten auch eine weiteren Klassenbildungen ,,an einem der beiden Standorte" beim Übergang zur dritten Klasse in Frage gestellt werden. Die Zügigkeit der GGS Spoerkelhof werde nicht verändert und der Schulstandort Amandusstraße sei nicht gefährdet, wie von den Rheinkasselern befürchtet. Auch hätten sich die betroffenen Schüler inzwischen gut in die neue Situation eingefunden, eine erneute Teilung der Klasse sei daher nicht vertretbar.
Die Antwort der Rheinkasseler Bürgerschaft ließ nicht lange auf sich warten. In einem offenen Schreiben des Bürgervereins Rheinkassel-Langel-Kasselberg machte diese geltend, die Verwaltung habe in ihrer Mitteilung außer Acht gelassen, dass am Schulstandort in der Amandusstraße ohnehin nur ein Zug unterrichtet würde, weshalb die Verlegung durchaus eine Veränderung der Schule bedeutet habe, wie auch das Verwaltungsgericht zuletzt festgestellt habe. Die beiden gerichtlichen Entscheidungen, auf die sich die Stadt berufe, befassten sich jeweils mit Klassenzusammenlegungen innerhalb eines einzigen Schulstandortes - diese hätten weder Einfluss auf die wohnortnahe Beschulung, noch den Schulweg der betroffenen Schüler gehabt.
Auch widersprach der Bürgerverein entschieden der Auffassung der Verwaltung, eine erneute Teilung sei den Schülern aus pädagogischen Gründen nicht zuzumuten: Weder die Klassenpflegschaft, noch die Sorgeberechtigten, die geklagt hatten, könnten diesen Punkt bestätigen. Auch habe es seit Schuljahresbeginn keine Gespräche zwischen der Elternschaft auf der einen und der Schulleitung, dem Schulträger und der Unteren Schulaufsicht auf der anderen Seite gegeben.
Auch in den politischen Gremien bleibt die Situation der Rheinkasseler Dorfschule Thema. In der Bezirksvertretung Chorweiler etwa machte der Vertreter der FDP Joshua Schlimgen in einer Anfrage auf die Verunsicherung der Eltern aktueller und künftiger Schüler aufmerksam, die fürchten müssten, dass es auch künftig zu ungewollten Klassenzusammenlegungen kommen könne.
Er bat daher um genaue Informationen zu den aktuellen Schülerzahlen der zweiten Klassen an beiden Standorten und zum Standpunkt der Verwaltung, nach welchem Verfahren künftig über Zusammenlegungen entschieden werden solle. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung hatten Grüne, CDU und Volt im Rahmen einer Anfrage zum Bedarf an offener Ganztagsbetreuung in Rheinkassel die Frage gestellt, welche rechtlichen Möglichkeiten angesichts der Ortslage der Rheindörfer bestünden, eine durchgängige Beschulung aller Jahrgänge in Rheinkassel sicherzustellen. Diese war jedoch auf die nächste Sitzung vertagt worden.