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Kölner Express vom 15. Oktober 2011, Autor/Bild: May/Fouad

Rampe in den Tod

1. Klage gegen den Fährbetrieb

Eine Fähranlegestelle als Todesfalle: Nach der Tragödie von Langel, bei der ein 59-jähriger LKW-Fahrer ums Leben kam, und nachdem es an selber Stelle zuvor schon sechs weitere schwere Unglücke gab, wird jetzt bekannt: Eine Anwältin bereitet eine erste Klage gegen die Verantwortlichen vor.
Vor fast genau zwei Jahren fuhr Taxifahrer Shoukat Ch. (55) an gleicher Stelle auch in den Fluss. Er und sein Fahrgast konnten sich in letzter Minute aus dem Wagen befreien. In diesem Zusammenhang bereitet seine Anwältin Verena Kuth eine Klage vor: „Laut Gesetz ist jemand, der eine Rheinfähre betreibt auch dafür verantwortlich, diese sicher zu gestalten“, sagte sie Samstag gegenüber EXPRESS. Zu den Eignern des Fährbetriebes gehörten laut Kuth wohl auch die Kölner Stadtwerke.
In ihrem Fall geht es auch um die Frage, ob der Fahrzeughalter für Bergungskosten haften muss oder nicht doch der Fährbetrieb. Das Taxi, ein VW Touran, war später behördlich aus dem Wasser geborgen worden.
Gegen den Vorwurf wegen Fahrlässigkeit gegenüber Taxifahrer Shoukat Ch. war sie bereits erfolgreich gerichtlich vorgegangen. Das Verfahren wurde eingestellt. „Da lag eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor“, so Kuth zum EXPRESS.