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Kölner Wochenspiegel vom 2. März 2016, Autor: Brand

Verlängerung der Stadtbahnlinie 12

Betreiber des Logistikzentrums befürworten den Vorschlag

Technische Rahmenbedingungen wie unterschiedliche Flursysteme sind es zunächst, die den Ausbau des Stadtbahnnetzes im Kölner Norden verhindern. Eine der wenigen dort machbaren Stadtbahnverlängerungen wäre eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 bis Langel.

Die Verbindung wäre auch für Mitarbeiter des Logistikzentrums im Gewerbegebiet Feldkassel/ Langel interessant, die im Kölner Stadtgebiet wohnen, ließ die Pressereferentin Christiane Preisen wissen.

Preisen führte aus: "Die Attraktivität eines solchen Angebotes wäre an die räumliche Nähe einer Station zu unserem Standort sowie an einen Fahrplan gekoppelt, der unsere Schichtzeiten berücksichtigt. Insofern müsste die Stadtbahn in jedem Fall auch nachts und am Wochenende fahren."

Da es viele Unwägbarkeiten gebe, könne sich die Rewe Group derzeit nicht vorstellen, mit dem Signal einer finanziellen Beteiligung in Vorleistung zu treten, erklärte die Pressereferentin.

Damit reagiert das Unternehmen vermutlich auch darauf, dass die Stadt die Verlängerung nicht zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017 angemeldet hat. Der Verkehrsausschuss-Vorsitzende Andreas Wolter hatte Bezirkspolitiker zu sich eingeladen, um ihre Argumente zu hören. Letztendlich blieb es bei der von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Liste.
Dass die Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 von Merkenich über Feldkassel bis Worringen doch dem Landesverkehrsministerium vorliegt, ist der Meldung des CDU-Ortsverbands Köln-Worringen/Roggendorf/Thenhoven zu verdanken.

"In der Sitzung des Regionalrates der Bezirksregierung Köln am 15. Januar 2016 wurde diese Maßnahme in die Maßnahmenliste mit aufgenommen", heißt es nun in einer Antwort der Verwaltung an die Bezirksvertretung Chorweiler. Bereits vor fünf Jahren hatte die Verwaltung die Bezirksvertreter über den Trassenverlauf der Linie ab Merkenich bis Mennweg informiert und bestätigt, dass die benötigten Flächen bereits in städtischer Hand sind.
Im nächsten Schritt werden die eingereichten Maßnahmen vom Landesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zunächst formal geprüft und anschließend nach einem landeseinheitlichen Verfahren bewertet. Nach einer strategischen Umweltprüfung wird dem Landtag der ÖPNV-Bedarfsplan zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.
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