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Kölner Wochenspiegel vom 1. Januar 2022, Autor: Brandt

Schüler innen sollen zurück nach Rheinkassel

Entscheidung liegt bei der Stadt

Die Verlegung der Schüler*innen der dritten Klasse der GGS Spoerkelhof Außenstelle Amandusstraße zum Hauptstandort Merkenich ist rechtswidrig - das hat eine Kammer des Verwaltungsgerichts Köln (VG) festgestellt. Nicht nur die Entscheidung der kommissarischen Schulleitung sei rechtswidrig, sondern auch die Argumentation der unteren Schulaufsicht sowie der Bezirksregierung Köln sei fehlerhaft gewesen.
Die Entscheidungskompetenz liege ausschließlich beim Schulträger - also bei der Stadt.
Der Bürgerverein fordere die Oberbürgermeisterin Henriette Reker und den Beigeordneten Robert Voigtsberger auf, in einem Dringlichkeitsbeschluss ihre Verwaltung unmittelbar anzuweisen, den nun festgestellten rechtswidrigen Zustand aufzuheben und die Verlegung der dritten Klasse zum ersten Schultag nach den Weihnachtsferien rückgängig zu machen. Der Bürgerverein erklärt weiter: „Die Kammer des VG führte aus, dass die Entscheidung einen derart großen Eingriff darstellt, dass es einer Teilschließung des Standortes gleichkommt und auch für die Zukunft der Schule entscheidende Auswirkungen hat. Sie folgte hiermit der Argumentation des Bürgervereins und der Eltern über die Bedeutung dieser Entscheidung für die betroffenen Kinder, die ganze Schulgemeinde, aber auch für die gesamten Rheindörfer.
Kurz vor den Sommerferien erhielten die Eltern die Nachricht, dass es keine dritte Klasse in Rheinkassel geben werde und dass die Kinder stattdessen in Merkenich unterrichtet würden. Der SPD-Stadtbezirksvorsitzende Mattis Dieterich hatte ein Treffen vor der Schule initiiert, um die Lage zu besprechen. Die Eltern waren sich einig, die Verlegung nicht einfach hinzunehmen. Bei ihrem Protest erhielten sie Unterstützung sowohl vom Bürgerverein und der ehemaligen Schulleiterin Annette Blankenstein als auch politisch durch die Bezirksvertretung Chorweiler und den Schulausschuss.